OrganisationArtikel 69 der koordinierten Gesetze bestimmt, dass der Staatsrat sich aus dem Rat, dem Auditorat, dem Koordinationsbüro und der Kanzlei zusammensetzt. Der Staatsrat umfasst darüber hinaus einige Unterstützungsdienste, wie die Dienststelle Übereinstimmung der Texte und den Verwalter, die mit spezifischen Aufgaben beauftragt sind. Aufgrund der ihm zugewiesenen Aufgaben ist der Staatsrat in zwei Abteilungen aufgegliedert: eine Gesetzgebungsabteilung und eine Verwaltungsstreitsachenabteilung. |
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