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Die Kanzlei der Gesetzgebungsabteilung


Die Kanzlei der Gesetzgebungsabteilung wird von dem ersten Hauptsekretär unter der Aufsicht des Hauptkanzlers geleitet. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, für die gute Abwicklung des Verfahrens der Abteilung zu sorgen.
 
Die wichtigsten Aufgaben der Gesetzgebungsabteilung sind:

  • Die Einleitung der neuen Eingänge: prüfen, ob die Akten mit den Vorschriften über die Eintragung in das Geschäftsverzeichnis der Kanzlei übereinstimmen.
  • Terminfestlegung und ggf. Vertagung.
  • Verteilung der Verfahrensunterlagen (Entwürfe, Dokumentation, Berichte der Auditoren, Gutachtenentwürfe usw.).
  • Unterstützung der Kanzler.
  • Das Tippen der Gutachtenentwürfe und der Gutachten, und das Nachlesen dieser Texte, um zu prüfen, ob die Änderungen und die Verbesserungen der Redaktionsversehen in den Gutachtenentwürfen tatsächlich vorgenommen wurden.
  • Das Versenden der zu übersetzenden Gutachten an die Dienststelle Übereinstimmung der Texte.
  • Das Versenden der Gutachten auf Papier und in elektronischer Form an die Antragsteller (nach Unterzeichnung).
  • Die Verwahrung der Urschriften der von den Kanzlern und Vorsitzenden unterzeichneten Gutachten.

Die Kanzlei der Gesetzgebungsabteilung hat Kontakte zu den beauftragten Beamten und den Mitgliedern der ministeriellen Kabinette, um ihnen im Laufe des Verfahrens alle nützlichen Auskünfte zu erteilen.

 
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